02.08.2025 Rückenwind für Klimaklage

Zukunftsklage vor dem BVerfG

Einige Aktive in unserem Verein haben sich mit 57.000 anderen Menschen in Deutschland der Zukunftsklage von Greenpeace angeschlossen. Die Klage vor dem BVerfG fordert festzustellen, dass die Aufweichung des Klimaschutzgesetzes durch die Abschaffung der Sektorziele vor 2 Jahren verfassungswidrig war. Dadurch wurde damals verhindert, dass für die Bereiche Verkehr und Bauen härtere Emissionsgrenzen durchgesetzt werden.

Zwei gute Nachrichten

Nun konnte uns Greenpeace gleich zwei gute Nachrichten dazu mitteilen.

Staaten sind zu möglichst ehrgeizigem Klimaschutz verpflichtet. Das hat der Internationale Gerichtshof (IGH) letzte Woche in einem bahnbrechenden Gutachten festgestellt. Der IGH erkennt darin das 1,5-Grad-Limit als völkerrechtlich maßgeblich an und erkennt das Recht auf eine saubere, gesunde Umwelt als Menschenrecht an. Besonders bemerkenswert: Erstmals stellt der IGH klar, dass auch Staaten, die nicht (mehr) Vertragsparteien des Pariser Abkommens sind, völkerrechtlich zum Klimaschutz verpflichtet sind. Zudem macht der Gerichtshof deutlich, dass die Verletzung der völkerrechtlichen Pflichten zu einer Haftung von Staaten führen kann.

Und es ist nicht die einzige positive Entscheidung dieser Art! Kürzlich hat auch der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte das Recht auf Klima- und Umweltschutz anerkannt, wozu ausdrücklich auch Emissionsreduktionen zur Einhaltung des 1,5 Grad-Limits zählen.

Für unsere Verfassungsbeschwerde und Klimaklagen weltweit bedeutet das deutlichen Rückenwind! Zur genaueren Einordnung der aktuellen rechtlichen und politischen Entwicklungen und dem Stand unserer gemeinsamen Zukunftsklage finden Sie durch Klick auf den Link unten.

Mehr dazu bei https://www.greenpeace.de/klimaschutz/klimakrise/igh-zum-klimawandel
und die Einschätzung der Anwälte der Zukunftsklage https://campaigns.greenpeace.de/hubfs/Rundschreiben%20Zukunftsklage-3.pdf


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Erstellt: 2025-08-02 09:09:26
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