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Karlsruhe stärkt Recht auf informationelle Selbstbestimmung
In einem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht gestern in weiten Teilen den Klägern, u.a. Patrick Breyer, recht gegeben. Mehrere Regelungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sind teilweise verfassungswidrig. Eine Vorschrift, die Sicherheitsbehörden, Strafverfolgern und Nachrichtendiensten den Zugriff auf Passwörter und PIN und PUK-Nummern erlauben, verletzten das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.
Ebenso unzulässig ist nach dem Beschluss auch die Abfrage von Auskünften über den Inhaber einer dynamischen IP-Adresse, da dies einen Eingriff in das Telekommunikationsgeheimnis darstellt. Bis Juni 2012 muss der Gesetzgeber das erst im letzten November geänderte TKG anpassen.