03.07.2025 Chance absichtlich verspielt?

Neues BKA Gesetz fast so schlecht wie das Alte

Bis zum 1.7. hatte das BVerfG der Regierung aufgegeben das teilweise verfassungswidrige BKA Gesetz vom November 2008 zu reparieren. Auch nachdem das Gericht diese Frist bis 2026 verlängerte, peitschte Schwarz-rot letzten Donnerstag am späten Abend ein Placebo durch den Bundestag. (BKA Gesetz in weiten Teilen verfassungswidrig )

Das vorgelegte Gesetz sei "mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nicht vereinbar" zitiert Netzpolitik.org den kritischen Sachverständigen Prof. Dr. Clemens Arzt von der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin.

Auch die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider hatte dazu aufgerufen, die Fristverlängerung zu nutzen, um das Gesetz in einem Guss zu überarbeiten anstatt sich mit kleinen Formulierungsänderungen zu begnügen. Ihr fehlt vor allem eine Festlegung zur Überwachung von Kontaktpersonen, um deren Intimsphäre zu bewahren. Hier hatte das BVerG gefordert den sogenannten Kernbereich privater Lebensgestaltung mehr zu schützen.

Nach fast 17 Jahren ist das verfassungswidrige Gesetz in einer neuen Hülle weiter - bzw. neu - gültig und wieder müssen dagegen Klagen vor dem BVerfG eingebracht werden und wieder wird es Jahre dauern bis eine Entscheidung dazu vorliegt, die dann wieder nur kosmetisch umgesetzt wird. Auf diese Weise wird die Regierung niemanden von der "Qualität der Demokratischen Grundordnung" im Land überzeugen ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2025/trotz-fristverlaengerung-schwarz-rot-peitscht-aenderung-des-bka-gesetzes-durch-den-bundestag/


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Tags: #BKAGesetz #BVerfG #Urteil #Fristverlängerung #Placebo #DSB #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Transparenz #Informationsfreiheit
Erstellt: 2025-07-03 09:53:19


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