17.07.2025 Weiterhin anonyme Fahrkarten

Schlechte Urteile - gute Urteile

Hatten wir uns gestern über ein übles Urteil des BVerfG zu Drohnentötungen über die US Air Base Ramstein erregt, so können wir heute mit dem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt in einer anderen Sache sehr zufrieden sein. Dieses Gericht hat entschieden, dass die Bahn keine Angabe von E-Mailadresse oder Mobilnummer verlangen darf, wenn Kunden eine Fahrkarte kaufen wollen.

Seit Oktober 2023 bis zum Dezember 2024 hatte die Bahn für Sparpreistickets zur Bedingung gemacht, dass der Käufer eine E-Mailadresse oder eine Mobilfunktelefonnummer angibt. Die Begründung des Gerichts ist wichtig, auf NorbertHaering.de lesen wir zur Forderung der Bahn:

Die Datenverarbeitung sei auch nicht im Übrigen gerechtfertigt gewesen. Sie sei für die Vertragserfüllung selbst nicht erforderlich. Kunden möchten zu einem günstigen Preis mit der Bahn an einem bestimmten Tag von A nach B fahren. Dafür werde der Fahrpreis gezahlt. Der Hauptgegenstand liege dagegen nicht im Generieren eines validen und zugleich digitalen Sparpreis-Tickets. Das Ticket diene dem Nachweis des Vertragsschlusses über die Beförderung und Bezahlung. Die digitale Form des Tickets erleichtere allein der Beklagten die Abwicklung der Hauptleistung und diene "vornehmlich unternehmensinternen Zwecken – etwa der Kundenbindung, Werbung oder der Kontrolle des Nutzerverhaltens".

Dies war uns allen schon von Anfang an klar. Aber die digitalisierungssüchtigen Politiker haben ihre Weisungskompetenz gegenüber der Bahn nicht genutzt um diesen Missbrauch gleich zu Beginn zu stoppen. Der damalige Verkehrsminister kam aus der FDP, die sich doch angeblich für die Freiheit und Privatsphäre der Menschen einsetzt. Scheinbar zählen aber "Kundenbindung, Werbung oder Kontrolle des Nutzerverhaltens" für diese unternehmensfreundliche Partei mehr ...

Mehr dazu bei https://norberthaering.de/new/bahn-sparpreisurteil/


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Tags: #Datenskandale #Bahn #Email #Telefonnummer #Fahrkarten #Anonym #Zwangsdigitalisierung #Urteil #Oberlandesgericht #Verbraucherdatenschutz #Ergonomie #Verhaltensänderung
Erstellt: 2025-07-16 12:05:15
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